Unter Berücksichtigung der aktuellen Mietgesetzgebung sowie sonstiger Vorschriften und Gesetze umfasst die Mietverwaltung insbesondere folgende Tätigkeiten:
Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
Abwicklung des Auszugs von Mietern einschließlich Kautionsabrechnung
Kautionsverwaltung
Neuvermietung bei Auszug
Wohnungsabnahme und -übergabe
Überwachung und Durchsetzung von Mieterhöhungen
Umlage und Berechnung von Modernisierungskosten
Kontrolle der Mieteingänge, Mahnwesen
Gegebenenfalls Beauftragung von Rechtsanwälten und Durchführung des Rechtsstreits
Abrechnung der Nebenkosten 1 x jährlich gegenüber den Mietern (ohne Heizkosten gemäß Heizkostenvereinbarung)
Korrespondenz mit den Mietern und Handwerkern sowie Vertragspartnern wie Versicherungen, Schornsteinfegern, Energielieferanten, usw.
Abwicklung von Versicherungsfällen, Objekt-Begehung, Beauftragung von Fachbetrieben im Schadensfall
Renovierungs- und kleine Sanierungsarbeiten
Bezahlung der betreffenden Bewirtschaftungskosten
Komplette Buchführung der objektbezogenen Ein- und Ausgaben
Jährliche Einnahmen- und Ausgabenrechnung, auf Wunsch auch mehrmals pro Jahr
Umsatzsteuerauswertungen monatlich oder im Quartal bei gewerblich vermieteten Einheiten